Laut des §3 der Baustellenverordnung ist eine SiGeKo auf Baustellen erforderlich, wenn dort Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber arbeiten.
Ich biete folgende Dienstleistungen in diesem Bereich an:
während der Planung:
- Beratung bei der Planung des Bauvorhabens
- Organisation der Zusammenarbeit der verschiedenen Arbeitgebern
- Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsplans
- Koordination der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz
während der Ausführung:
- Schutzmaßnahmen
- Kontrolle der Einhaltung der Maßnahmen
- Koordination der Zusammenarbeit der ausführenden Unternehmen